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Revision von Einzahlungsgeschäft vom 16.11.2018 - 16:51
Einzahlungsgeschäft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zahlungsdienst i.S. des § 1 I 2 ZAG, der Dienste umfasst, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines solchen Kontos erforderlichen Vorgänge (§ 1 I 2 Nr. 1 ZAG).
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