Abwicklungsgruppe
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Als Abwicklungsgruppe wird eine von der Abwicklungsbehörde zu bestimmende Gruppe von Unternehmen bezeichnet, die sich aus einer Abwicklungseinheit und ihren Tochterunternehmen zusammensetzt, sofern diese Tochterunternehmen nicht selbst Abwicklungseinheiten oder Tochterunternehmen anderer Abwicklungseinheiten sind. Weiterhin umfasst die Abwicklungsgruppe keine Drittlandstochterunternehmen (und deren Tochterunternehmen) von Abwicklungseinheiten, wenn diese Drittlandstochterunternehmen selbst einen Ansatzpunkt für Abwicklungsmaßnahmen darstellen und deshalb bei einer Abwicklung getrennt vom Rest der Abwicklungsgruppe behandelt werden.
Als Abwicklungsgruppe sind überdies Kreditinstitute zu bezeichnen, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind sowie die Zentralorganisation selbst, wenn mindestens eines der Kreditinstitute oder die Zentralorganisation selbst eine Abwicklungseinheit darstellt, und deren Tochterunternehmen.
Ein Bankkonzern kann demnach in mehrere Abwicklungsgruppen aufgeteilt werden. Der Begriff der Abwicklungsgruppe wurde mit dem Bankenpaket im Jahr 2019 neu eingeführt.