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Revision von Akkreditivbestätigung vom 30.07.2012 - 18:22
Akkreditivbestätigung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Abgeben eines abstrakten Schuldversprechens auf der Grundlage eines Dokumentenakkreditivs durch eine Bank (bestätigende Bank, confirming bank) im Auftrag und unter dem Obligo der eröffnenden Bank (Akkreditivbank). Die Akkreditivbestätigung begründet ein selbstständiges Leistungsversprechen (Art. 8 b] ERA).
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