Akkreditivbestätigung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Abgabe eines abstrakten Schuldversprechens auf der Grundlage eines Dokumentenakkreditivs durch eine Bank (bestätigende Bank, confirming bank) im Auftrag und unter dem Obligo der eröffnenden Bank (Akkreditivbank). Die Akkreditivbestätigung begründet ein selbstständiges Leistungsversprechen (Art. 8 b] ERA).
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