Zitierfähige Version
Aufsichtsratsteuer
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
untechnischer Begriff für die einkommensteuerliche Erhebung (Einkommensteuer) für Aufsichtsratsvergütungen, welche an Mitglieder dieses Organs einer Gesellschaft gezahlt werden, die beschränkt Steuerpflichtige sind. Die Steuer beträgt 30 Prozent der Bruttovergütungen und wird im Wege des Steuerabzugs erhoben (§ 50a I Nr. 4, II, III EStG). Damit ist die deutsche Einkommensteuerschuld abgegolten (§ 50 II 1 EStG).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon