Aufsichtsratsteuer
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
untechnischer Begriff für die einkommensteuerliche Erhebung (Einkommensteuer) für Aufsichtsratsvergütungen, welche an Mitglieder dieses Organs einer Gesellschaft gezahlt werden, die beschränkt Steuerpflichtige sind. Die Steuer beträgt 30 Prozent der Bruttovergütungen und wird im Wege des Steuerabzugs erhoben (§ 50a I Nr. 4, II, III EStG). Damit ist die deutsche Einkommensteuerschuld abgegolten (§ 50 II 1 EStG).
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