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Baseler Konkordat
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Unter dem Baseler Konkordat wird eine 1975 beschlossene und 1983 überarbeitete Empfehlung (Principles for the Supervision of Banks' Foreign Establishments) des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht verstanden, die Grundsätze für die Beaufsichtigung der ausländischen Niederlassungen von Banken aufstellt. Als Hauptvoraussetzung wird dort eine wirksame Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden des Gastlandes und des Herkunftslandes aufgeführt. Dabei ist sicherzustellen, dass die Behörden des Herkunftslandes unverzüglich über Probleme, die sich bei der ausländischen Niederlassung ergeben, informiert werden. Dem Baseler Konkordat liegt als Prinzip die Überwachung auf konsolidierter Basis, welches auch in das EG-Bankrecht übernommen wurde (Konsolidierungs-Richtlinien), zugrunde. Als Aspekte der Beaufsichtigung werden Solvenz, Liquidität sowie Devisengeschäfte und Devisenpositionen näher betrachtet.
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