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Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Komitee zur Bankenüberwachung, Basel Committee on Banking Supervision (BCBS); der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, gelegentlich auch nach dem jeweiligen Vorsitzenden als „Blunden Committee“ oder „Cooke Committee“ bezeichnet, wurde 1974 als Reaktion auf eine internationale Bankenkrise auf Initiative der Zentralbankgouverneure der Zehnergruppe (G-10), der Schweiz sowie Luxemburgs unter der Bezeichnung „Ausschuss für Bankenbestimmungen und -überwachung“ ins Leben gerufen. Seinen jetzigen Namen erhielt er erst im Jahre 1989. Er hat seinen Sitz in den Räumlichkeiten der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel (Schweiz). An seinen Sitzungen nehmen neben den 27 im Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht vertretenen Staaten auch die Europäische Zentralbank (EZB) sowie die Europäische Kommission als Beobachter teil. Das Gremium, das aus Vertretern der Zentralbanken und Bankenaufsichtsbehörden seiner Mitgliedsländer besteht, dient dem Informationsaustausch über nationale bankenaufsichtsrechtliche Vorschriften und einem Vergleich der unterschiedlichen staatlichen Überwachungssysteme. Grundsätze für die Beaufsichtigung der ausländischen Niederlassungen von Banken wurden im sog. Baseler Konkordat von 1975 niedergelegt und mittlerweile mehrmals überarbeitet. Arbeiten des Ausschusses befassten sich ferner mit dem Begriff des Eigenkapitals (Eigenmittel), der Beurteilung der Liquidität, Problemen der Fristentransformation sowie mit Länderrisiken; sein Augenmerk galt dabei primär den international operierenden Banken. Darüber hinaus beschäftigte er sich mit der Gewinnentwicklung der Banken und den Risiken, die sich aus der starken Zunahme bilanzunwirksamer Geschäfte ergeben hatten. 1988 beschloss das Gremium eine Empfehlung über internationale Eigenkapital-Anforderungen (Basel I), die zur Grundlage für die mit der Vierten KWG-Novelle (Bankenaufsicht) in deutsches Recht umgesetzte Eigenmittel-Richtlinie wurde (Europäisches Bankenaufsichtsrecht). Die Empfehlung wurde 1992 um Mindestanforderungen für die Beaufsichtigung internationaler Bankkonglomerate und ihrer grenzüberschreitenden Niederlassungen ergänzt; 1996 wurde das Marktrisiko einbezogen, 2004 eine grundlegende Neufassung veröffentlicht (Basel II), die ihrerseits 2009 und 2010 überarbeitet (Basel II.5, Basel III) und 2017 finalisiert wurden (Basel IV). 1995 veröffentlichte der Ausschuss (zusammen mit der IOSCO) Richtlinien zu Daten, die Aufsichtsbehörden in Bezug auf das Handels- und Derivativgeschäft von Banken und Wertpapierhäusern erheben sollten, die später aktualisiert wurden. 1997 stellte der Ausschuss Grundsätze für das Management des Zinsänderungsrisikos auf, dem 1998 Papiere zum Management operationeller Risiken sowie zu internen Kontrollen in Banken folgten. Ebenfalls 1997 formulierte das Gremium 25 „Kernprinzipien für eine effektive Bankenaufsicht“ (Baseler Kernprinzipien), die 2006 überarbeitet wurden. Da der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht keine supranationale Aufsichtsinstanz ist, besitzen seine Verlautbarungen keinen rechtsverbindlichen Charakter, müssen daher von den Banken auch nicht zwingend befolgt werden. Es wird allerdings von seinen Mitgliedern erwartet, dass sie die Verlautbarungen freiwillig in ihr nationales Bankenaufsichtsrecht integrieren.

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