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Revision von Bausparer vom 30.07.2012 - 18:21
Bausparer
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Person, die mit einer Bausparkasse einen Bausparvertrag schließt, durch den sie nach Leistung von Bauspareinlagen einen Anspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens erwirbt (§ 1 II BauSparkG).
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