Bauspardarlehen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Darlehen, das einem Bausparer als Gegenleistung für von ihm geleistete Bauspareinlagen von einer Bausparkasse zweckgebunden für bestimmte wohnungswirtschaftliche Maßnahmen (§ 1 III BauSparkG) auf Grund eines Bausparvertrags gewährt wird. Das Bauspardarlehen wird i.d.R. zweitrangig (Rang von Grundstücksrechten) durch Eintragung einer Grundschuld abgesichert. Voraussetzung für den Auszahlung des Bauspardarlehens ist die Zuteilung. Das Bauspardarlehen wird i.d.R. in gleichbleibenden Raten getilgt. Dem in der Rate enthaltenen Zinsanteil liegt heute je nach Bauspartarif ein Zinssatz von jährlich 2,5 bis 5 Prozent zugrunde, der während der gesamten Dauer der Tilgung (oft ca. zehn Jahre) konstant bleibt. Sondertilgungen sind möglich.
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