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Revision von Bestimmbarkeitsgrundsatz vom 15.11.2018 - 10:53
Bestimmbarkeitsgrundsatz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Voraussetzung für wirksame Abtretungen oder Sicherungsübereignungen als Kreditsicherheiten. Nur wenn die abgetretenen Rechte und sicherungsübereigneten Waren eindeutig gekennzeichnet bzw. beschrieben sind, kann im Verwertungsfall eine Absonderung oder Aussonderung erfolgen.
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