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Beteiligungssparen
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Form des Produktivkapitalsparens, insbesondere durch Erwerb von Anteilscheinen an Aktienfonds. Der Gesetzgeber fördert nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) Anlagen in bestimmten, in § 2 VermBG festgelegten Vermögensbeteiligungen, wie z.B. Aktien, Aktienfonds, bestimmten Genussscheinen und speziellen Sondervermögen durch die Gewährung einer Arbeitnehmer-Sparzulage.
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