Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Beteiligungssparen vom 07.11.2018 - 13:31

Beteiligungssparen

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Form des Produktivkapitalsparens, insbesondere durch Erwerb von Anteilscheinen an Aktienfonds. Der Gesetzgeber fördert nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) Anlagen in bestimmten, in § 2 VermBG festgelegten Vermögensbeteiligungen, wie z.B. Aktien, Aktienfonds, bestimmten Genussscheinen und speziellen Sondervermögen durch die Gewährung einer Arbeitnehmer-Sparzulage.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com