Anteilschein
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. I.e.S.: synonyme Bezeichnung für Investmentfonds (Investmentzertifikat).
2. I.w.S.: andere Wertpapiere, in denen Teilhaberechte (Mitgliedschaftsrechte) an Kapitalgesellschaften verbrieft sind. Der von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ausgegebene Anteilschein (Geschäftsanteil) ist allerdings kein Wertpapier, sondern nur Beweisurkunde.
Die Bezeichnung Anteilschein wird vom Aktiengesetz auch für Zwischenscheine verwendet, die Aktionären vor Ausgabe der Aktien (Aktienemission) erteilt werden (vgl. § 8 VI AktG).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abhängigkeitsbericht
Anteilseigner
Blankowechsel
Einzelvertretung bei Gesellschaften
Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats der AG
Kapitalgesellschaft & Co.
Kapitalherabsetzung
Kommanditanteil
Konzern
Namensschuldverschreibung
Orderpapier
Personengesellschaft
Publikumsgesellschaft
Solawechsel
Stimmrecht
Vinkulierung
Wechselinkasso
Wertpapier
ordentliche Kapitalerhöhung
persönlich haftender Gesellschafter
eingehend
Anteilschein
ausgehend
eingehend
- Aktienfonds
- Altersvorsorge-Sparplan
- Anteil
- Beteiligungssparen
- Erträge aus Investmentanteilen i. S. d. InvStG 2003
- Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG)
- Immobilienfonds
- Immobilienzertifikat
- Investmentfonds
- Investmentgeschäft
- Investmentsparen
- ordentliche Erträge eines Investmentfonds
- Reichsbank
- Rentenfonds
- Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft
- Splitting(verfahren)
- Teilhaberpapier
- Verkaufsprospekt von Kapitalanlagegesellschaften
- Vermögensbildung, steuerbegünstigte
Anteilschein
ausgehend