Bezugsfrist
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Frist, innerhalb derer Aktionäre bei einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen ihr Bezugsrecht ausüben können. Die Bezugsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen (§ 186 I 2 AktG).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktie
Aktienemission
Aktiengattung
Aktienindex
Berichtigungsabschlag
Bezugsangebot
Bezugsrecht auf junge Aktien
Bezugsrechtswert
Bilanzkurs einer Aktie
Block Trade
Bookrunner
Börsengang
Börsenkapitalisierung
Cooling-Off-Periode
Equity Story
Going Public
Greenshoe
Mehrstimmrechtsaktie
Record Date
Teilrecht (an einer Aktie)
eingehend
Bezugsfrist
ausgehend
eingehend
Bezugsfrist
ausgehend