Emissionskonsortium
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Hintergrund
Grund für die Bildung eines Emissionkonsortiums ist die Teilung der mit der Emission verbundenen Risiken und die Erhöhung der Vertriebskapazität. Das Emissionskonsortium ist regelmäßig als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft, GbR) organisiert (§§ 705 ff. BGB) und wird meist nur für den Zweck der Wertpapieremission gebildet. Der Konsortialvertrag (Gesellschaftsvertrag) regelt das Innenverhältnis der beteiligten Kreditinstitute (Zweck, Zusammensetzung und Struktur des Emissionskonsortiums sowie Fragen der Haftung), der Emissionsvertrag regelt das Außenverhältnis zum Emittenten. Als Aufgaben obliegen dem Emissionskonsortium im Wesentlichen die Beratung des Emittenten, die Übernahme und Unterbringung der Emission sowie ggf. die Börseneinführung und die Kurspflege.
Formen
Übernahmekonsortium
Das Emissionskonsortium übernimmt gegen eine Gebühr die Wertpapiere fest in den eigenen Bestand (Hard Underwriting, Underwriting).
Begebungskonsortium
Das Emissionskonsortium arbeitet kommissarisch im Auftrag des Emittenten. Ihm obliegt lediglich der Vertrieb der Emission. Im Gegensatz zum Begebungskonsortium verbleibt das Platzierungsrisiko beim Emittenten.
Einheitskonsortium
Die in der Bundesrepublik Deutschland übliche Form einer Kombination aus Übernahme- und Begebungskonsortium. Zunächst wird die Emission von den Konsortialbanken übernommen. Anschließend wird die Emission an Investoren weiter veräußert. Eventuell nicht platzierte Wertpapiere verbleiben vorerst im Bestand der Konsortialbanken (Soft Underwriting) mit dem Ziel, diese sukzessive an Investoren zu verkaufen. Sie tragen damit auch das gesamte Platzierungsrisiko.
Struktur
Die Leitung des Emissionskonsortiums übernimmt der Konsortialführer (Lead Manager, Joint-Lead Manager), der diese Funktion entweder alleine (Sole Lead) oder mit Unterstützung weiterer Kreditinstitut(e) (Joint-Lead Manager, Co-Lead Manager) ausübt. Im Rahmen des Bookbuilding-Verfahrens ist der Konsortialführer üblicherweise auch als Bookrunner dafür verantwortlich, die eingehenden Kaufaufträge in einem zentralen Orderbuch zu führen. Bei großen, meist internationalen, Emissionen können die Joint-Lead Manager auch gleichberechtigt die Führung des Orderbuchs übernehmen (Joint Lead Joint Books). In diesen Fällen wird häufig ein Global Coordinator benannt, der die übergeordnete Koordination des Emissionskonsortiums übernimmt. Lead Manager bzw. Global Coordinator halten den größten Anteil an der Emission (Konsortialquote) und tragen damit auch das größte Platzierungsrisiko. Unterstützt werden sie durch Co-Manager mit entsprechend geringeren Konsortialquoten. Für die Auswahl der Mitglieder im Emissionskonsortium ist vor allem die Platzierungskraft, der Zugang zu gewünschten Investorenzielgruppen sowie die Qualität des Research ausschlaggebend.
Internationales Konsortium | Nationales Konsortium |
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Global Coordinator | (Joint-) Lead Manager |
(Joint-) Lead Manager | |
Co-Manager | Co-Manager |
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Emissionskonsortium
- Bezugsrecht auf junge Aktien
- Black-out-Periode
- Bookbuilding
- Co-Manager
- Emission
- Emissionserlös
- Emissionsgeschäft
- festverzinsliche (Wert-)Papiere
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft, GbR)
- Global Coordinator
- Greenshoe
- Joint-Lead Manager
- junge Aktie
- Konsortialführer
- Konsortialgeschäft
- Konsortialquote
- Lead Manager
- ordentliche Kapitalerhöhung
- Spinning
- Syndizierung
- Underwriter