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Bietergruppe Bundesemissionen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gruppe von Instituten, die im Rahmen eines Tenderverfahrens begebene Bundeswertpapiere erwerben dürfen. Mitglieder der Bietergruppe Bundesemissionen können sein: inländische Kreditinstitute, Wertpapierhandelsunternehmen und Wertpapierhandelsbanken, inländische Niederlassungen ausländischer Unternehmen mit der Erlaubnis zum Betreiben des Emissionsgeschäfts sowie Kreditinstitute und Wertpapierfirmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, die bestimmte Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten erbringen. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist, dass die Belieferung über ein Depotkonto bei der Clearstream Banking AG Frankfurt mit Geldverrechnung über TARGET2 erfolgen kann. Die Mitgliedschaft setzt eine ausreichende Platzierungskraft für die übernommenen Wertpapiere voraus. Diese gilt als erfüllt, wenn mindestens 0,05 Prozent (ungerundet) der in einem Kalenderjahr in den Auktionen insgesamt zugeteilten Emissionsbeträge übernommen werden. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Bietergruppe Bundesemissionen besteht nicht.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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