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Bilanzierungspflicht
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1. Bilanzansatzvorschriften, Steuerbilanz und Handelsbilanz, Unterschiede 1, 3.
2. Grundsätzlich ist jeder Kaufmann, der die Größenkritierien des § 241a HGB überschreitet, nach § 238 HGB zur Buchführung und damit auch zur Bilanzierung verpflichtet. Handelsgesellschaften werden wie Kaufleute behandelt. Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sind gem. § 13 III GmbHG, § 3 I AktG und § 17 II GenG Formkaufleute und Handelsgesellschaften und damit bilanzierungspflichtig. Kapitalgesellschaften müssen in Abhängigkeit von ihrer Größe strengere Anforderungen an die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), den Anhang, Lagebericht und weitere Berichtselemente erfüllen. Bestimmte in § 340 HGB genannte Kredit-, CRR- und Finanzdienstleistungsinstitute sowie die Bereiche anderer Kaufleute, die Bankgeschäfte sind, werden als große Kapitalgesellschaften behandelt (§ 340a HGB).
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