Zitierfähige Version
Blankoabtretung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Abtretung (Zession), bei der der Abtretungsempfänger zunächst offen bleibt. Der Zessionar als Empfänger ist berechtigt, durch Ausfüllen der insoweit unvollständigen Abtretungsurkunde einen neuen Gläubiger selbst zu bestimmen. Sie ist u.a. im Wertpapierrecht im Zusammenhang mit der Übertragung von Namensaktien gebräuchlich, die, obwohl sie geborene Orderpapiere sind (§ 68 AktG), dann faktisch zu Inhaberpapieren werden (z.B. wenn ein Verkäufer von Namensaktien seine Bank mit dem Verkauf beauftragt, ohne den neuen Inhaber zu kennen).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon