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Revision von Briefhypothek vom 09.04.2020 - 12:46

Briefhypothek

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Hypothek, bei der zusätzlich zur Eintragung des Rechts im Grundbuch ein Hypothekenbrief ausgestellt ist – s. § 1116 I BGB (Grundpfandrecht). Eine Hypothek spielt in der Praxis heute keine Rolle mehr. Als Kreditsicherheit wird die Grundschuld bevorzugt.

    GegensatzBuchhypothek.

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