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CIM-Frachtbrief
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internationaler Eisenbahnfrachtbrief (Frachtbrief). Der Originalfrachtbrief begleitet die Ware und wird dem Empfänger ausgehändigt. Die vierte Ausfertigung des Formulars ist das sog. Frachtbriefdoppel (auch als Duplikatfrachtbrief oder Frachtbriefduplikat bezeichnet), das dem Absender als Beweisurkunde dient und ihm bis zur Auslieferung der Ware ein nachträgliches Dispositionsrecht gibt (§ 443 HGB). Es hat Sperrwirkung, da der Absender ohne den Besitz des Frachtbriefdoppels kein Verfügungsrecht hat.
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