CIM-Frachtbrief
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
internationaler Eisenbahnfrachtbrief (Frachtbrief). Der Originalfrachtbrief begleitet die Ware und wird dem Empfänger ausgehändigt. Die vierte Ausfertigung des Formulars ist das sog. Frachtbriefdoppel (auch Duplikatfrachtbrief, Frachtbriefduplikat), das dem Absender als Beweisurkunde dient und ihm bis zur Auslieferung der Ware ein nachträgliches Dispositionsrecht gibt (§ 443 HGB). Da der Absender ohne den Besitz des Frachtbriefdoppels kein Verfügungsrecht hat, hat diese Urkunde Sperrwirkung.
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