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Corporate Design
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1. Begriff: Hierbei handelt es sich um ein ganzheitlich konzipiertes visuelles Erscheinungsbild eines Unternehmens zur Unterstützung der durch die Corporate Identity vorgegebenen Ziele.
2. Aufgaben: Das Corporate Design ist dafür verantwortlich, ein Unternehmen durch formale Gestaltungskonstanten, wie das Unternehmenslogo, die Typografie, die Farbe der Gebäude usw., sowohl nach innen als auch nach außen als eine Einheit erscheinen zu lassen. Es dient also dem Aufbau und der positiven Beeinflussung des Corporate Image eines Kreditinstituts. Die Festlegung dieser Gestaltungskomponenten erfolgt in den sog. Gestaltungsrichtlinien, die vorgeben, wie diese Komponenten in den verschiedenen Bereichen, z.B. im Rahmen der Produktgestaltung oder der Gestaltung von Anzeigen, Internetseiten oder von Briefpapier, anzuwenden sind.
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