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Revision von Datenträgeraustausch (DTA) vom 16.10.2018 - 16:35

Datenträgeraustausch (DTA)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Vereinbarung der Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft, um auf Basis eines einheitlichen Standards (DTA-Format) die elektronische Verarbeitung von Zahlungsaufträgen (Überweisungen und Lastschriften) durchführen zu können. Die gängigsten DTA-Formate sind DTAUS im Inlandszahlungsverkehr, DTAZV im Auslandszahlungsverkehr und MT940 bei SWIFT-Tagesauszügen.

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