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Revision von Depositum Regulare vom 30.10.2018 - 14:09
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
regelmäßige Verwahrung, eigentliche Verwahrung, reguläre Verwahrung; Hinterlegungsart, bei welcher der Verwahrer die hinterlegte, vertretbare Sache, als solches wieder zurückgeben muss. Die regelmäßige Verwahrung ist der Regelfall im Depotgeschäft.
Vgl. auch Verwahrung
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