Verwahrer
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
neben dem Hinterleger eine Partei eines Verwahrungsvertrages. Im Sinne des Depotgesetzes ist ein Verwahrer ein Kaufmann, dem im Betriebe seines Handelsgewerbes Wertpapiere unverschlossen zur Verwahrung anvertraut werden. Verwahrer sind Kreditinstitute sowie Wertpapiersammelbanken (z.B. Clearstream Banking AG).
Vgl. auch geschlossenes Depot, offenes Depot, Zwischenverwahrer.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anlageklasse
Clearstream Banking AG, Frankfurt (CBF)
Coupon
Depot B
Depotgeschäft
Exchange-Traded Derivatives (ETD)
Fail to deliver
Investmentvermögen
Mantel
Marktgerechtigkeitskontrolle
Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)
Sammelurkunde
Sonderverwahrung
Sperrdepot
Verwahrstelle
Verwahrstück
Verwahrung
Wertpapierdarlehen
geschlossenes Depot
offenes Depot
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