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Revision von Deregulierung vom 25.02.2020 - 12:01

Deregulierung

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    1. Allgemein: aus dem angloamerikanischen Raum (deregulation) stammende Bezeichnung für Aufhebung staatlicher Restriktionen (Regulierung) unternehmerischer Betätigung im Hinblick auf verschiedene Märkte, in den USA z.B. durch Wegfall der Regulation Q oder Einrichtung von International Banking Facilities. Ordnungspolitischer Hintergrund der Deregulierung ist, dass zwar einerseits Rechtsvorschriften zum Schutz des Wettbewerbs, der Umwelt, der Verbraucher und der Arbeitnehmer, zu geistigem Eigentum/gewerblichen Schutzrechten sowie handels-, steuer- und haftungsrechtliche Bestimmungen unerlässliche Grundlage für jede wirtschaftliche Betätigung sind. Vorgaben und Gebote hieraus sollen aber auf das im Interesse des Allgemeinwohls unumgängliche Maß beschränkt bleiben. In Deutschland wurden seit Ende der 1980er-Jahre zahlreiche Maßnahmen zum Abbau marktwidriger Regulierungen eingeleitet. In einigen Bereichen, z.B. bei der Telekommunikation und im Versicherungswesen, dient dies zugleich der Verwirklichung von auf der Ebene der Europäischen Union (EU) beschlossenen Zielen.

    2. Deregulierung bei Finanzdienstleistungen: Wichtige Schritte zur Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung waren insbesondere:
    das Börsenzulassungsgesetz 1986 (Voraussetzungen für die Einführung eines geregelten Marktes an den deutschen Wertpapierbörsen) sowie das Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für institutionelle Anleger 1986 (erweiterte Anlagemöglichkeiten für Investmentfonds);
    das Gesetz zur Änderung des Börsengesetzes 1989 (Schaffung der Rahmenbedingungen für eine funktionsfähige Terminbörse, Ermöglichung des elektronischen Börsenhandels und der Notierung von Wertpapieren in ausländischer Währung oder in einer Rechnungseinheit);
    das (Erste) Finanzmarktförderungsgesetz 1990 (Beseitigung der Börsenumsatz-, Gesellschaft- und Wechselsteuer, erweiterte Geschäfts- und Anlagemöglichkeiten für Investmentspezialfonds);
    das Bausparkassengesetz 1990 (Einsatz von Bausparverträgen außerhalb Deutschlands, Beteiligung von Bausparkassen an ähnlichen ausländischen Unternehmen);
    das Gesetz zur Vereinfachung der Ausgabe von Schuldverschreibungen 1990 (Abschaffung des Emissionsgenehmigungsverfahrens);
    das Zweite Finanzmarktförderungsgesetz 1994 (mit Liberalisierungen im Börsen-, Aktien- und Depotgesetz sowie im Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften [KAGG]);
    die Vierte und Fünfte KWG-Novelle (1992, 1994), womit die Harmonisierung des EG-Bankrechts weiter vorangetrieben wurde; die 6. KWG-Novelle 1998 bezweckte insbesondere eine Vereinfachung und Vereinheitlichung des Anzeige-/Meldewesens;
    das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz 1998 (Verbesserung der Rahmenbedingungen für  Marktteilnehmer u.a. durch Beseitigung hinderlicher Formerfordernisse und Änderungen bei [Unternehmens-]Beteiligungsgesellschaften, zugleich auch Erweiterung und Intensivierung der Wirtschaftsaufsicht);
    Viertes Finanzmarktförderungsgesetz 2002 (mit dem Ziel der Verbesserung des Anlegerschutzes durch Erhöhung der Marktintegrität und der Markttransparenz durch Neuregelung der Kurs- und Marktmanipulation, Konkretisierung der ad-hoc-Vorschriften und Veröffentlichung der Geschäfte von Insidern, weiterhin die Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche).

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