geregelter Markt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz [FRUG]) im Jahre 2007 abgeschafftes Börsensegment, wobei die bis dahin im BörsG vorgesehene Aufteilung der Marktsegmente amtlicher Handel und geregelter Markt beseitigt und in einem Segment regulierter Markt zusammengefasst und ersetzt wurde.
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