Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Devisenarbitrage vom 08.11.2018 - 19:01

Devisenarbitrage

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Prozesse der Ausnutzung temporärer Kursdifferenzen an mindestens zwei verschiedenen Devisenmärkten, im Zuge derer die Kursdifferenzen vermindert oder ganz beseitigt werden. Voraussetzung ist das Bestehen möglichst freier Devisenmärkte. Beschränkt sich die Tätigkeit auf das Aufspüren des günstigsten Kurses für den erforderlichen Kauf oder Verkauf einer Devise, erfolgt eine Ausgleichsarbitrage. Wird gleichzeitig ein Gegengeschäft abgeschlossen, die Devise also „durchgehandelt”, liegt eine Differenzarbitrage vor. Arbitragegeschäfte dieser Art haben durch die verbesserte Informationstechnologie an Bedeutung verloren, sodass wesentlich voneinander abweichende Kursquotierungen (Devisenhandel) nur noch selten vorkommen und entsprechend schwer zu identifizieren und auszunutzen sind. Im Devisenhandel werden Ausgleichs- und die Differenzarbitrage unter dem Oberbegriff Raumarbitrage zusammengefasst und der Zeitarbitrage (TerminkursarbitrageSwapsatzarbitrage) gegenübergestellt. Als bedeutsamer gilt demgegenüber heute der Kauf/Verkauf einer Fremdwährung im Geschäft mit verschiedenen Kontraktpartnern, um von Differenzen zwischen Einstands- und Verkaufskurs zu profitieren.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com