Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Devisenbörse vom 25.02.2020 - 13:17

Devisenbörse

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Institution, die dem Handel mit fremden Währungen und ihrer (ggf. amtlichen) Kursfeststellung dient. Der Handel erfolgt im Rahmen des allgemeinen Börsenrechts unter Einschaltung von (amtlichen) Kursmaklern.

    2. Devisenbörsen in Deutschland: In Deutschland gab es fünf Devisenbörsen (Frankfurt am Main, Berlin, Düsseldorf, Hamburg und München). Der Frankfurter Devisenbörse kam bis zum 1.1.1999 insofern eine besondere Bedeutung zu, als allein hier die amtlichen Devisenkurse zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger festgestellt wurden. Mit Einführung des Euro wurde die amtliche Kursfeststellung an den deutschen Devisenbörsen eingestellt. Die Kurse werden seitdem im Wesentlichen im Interbankenhandel bestimmt. Informationsdienstleister wie Reuters ermitteln auf Basis von Quotierungen von Banken Durchschnittskurse, die als Referenzkurse in entsprechenden Informationsmedien zur Verfügung gestellt werden. Zudem veröffentlicht die Europäische Zentralbank börsentäglich Euro-Referenzkurse. Diese werden als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses zwischen europäischen und weltweiten Zentralbanken um 15:00 Uhr CET veröffentlicht, dienen aber im Wesentlichen als Orientierungsgröße und für statistische Zwecke, während die eigentliche Preisbildung durch die Gesamtheit der vollzogenen Devisengeschäfte erfolgt.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com