Zitierfähige Version
Differenzgeschäfte
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Contracts for Difference, CFD; 1. Definition: laufzeitunabhängige Vereinbarungen über einen Barausgleich aus der Differenz zwischen dem Kauf- und Verkaufspreis eines Finanzinstruments. Das Geschäft reflektiert die Kursentwicklung des vereinbarten Basiswertes, ohne dass dieser erworben wird, eine physische Erfüllung, d.h. Lieferung oder Abnahme, findet also nicht statt. Mit Differenzgeschäften kann ein Investor Positionen einnehmen, die auf eine Kurssteigerung und einen Kursverfall setzen. Differenzgeschäfte weisen in der Geschäftsabwicklung viele Gemeinsamkeiten mit Termingeschäften auf. Insbesondere werden zur Begrenzung des Gegenparteirisikos ein Margin-Konto eingerichtet und eine Sicherheitsleistung verlangt, die laufend an die Kursentwicklung angepasst wird. Als Basiswerte kommen alle Finanzinstrumente in Betracht, die auch Gegenstand des übrigen Derivatehandels sind.
2. Regulierung: Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat aufgrund der Komplexität und mangelnden Transparenz der Produkte die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von CFD an Kleinanleger beschränkt. Die Beschränkung umfasst Hebel-Obergrenzen (Leverage-Limits) bei der Eröffnung der Positionen, eine Margin-Glattstellungsvorschrift (Margin-Close-out) auf Einzelkontobasis, einen Negativsaldoschutz auf Einzelkontobasis sowie die Unterbindung des Einsatzes von Anreizen durch CFD-Anbieter und firmenspezifische standardisierte Risikowarnungen.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon