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Revision von Drittverpfändung vom 15.01.2018 - 15:10
Drittverpfändung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bei der Drittverpfändung verpfändet ein Zwischenverwahrer einem Drittverwahrer die ihm anvertrauten Wertpapiere (Drittverwahrung). Zu unterscheiden sind drei Formen:
regelmäßige Verpfändung (Depot C),
beschränkte Verpfändung (Depot D) und
unbeschränkte Verpfändung (Depot A); diese spiegeln das unterschiedliche Ausmaß der Haftung gegenüber Drittverwahrern wider.
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