Einkommensteuer, Grundtarif
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Einkommensteuertarif 2. Der Grundtarif gilt für während des ganzen Steuerjahres Ledige, Geschiedene, dauernd getrennt lebende Ehegatten, sowie im Falle der Einzelveranlagung für jeden einzelnen Ehegatten.
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