Ertragsschein
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Nebenpapier zu einem Investmentzertifikat. Der Ertragsschein verbrieft einen Anspruch auf die Ertragsausschüttung aus dem Fondsvermögen einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG). Zusätzlich zu dem nummerierten Ertragsschein enthält der Ertragscheinbogen einen Erneuerungsschein (Talon).
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