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Nullcoupon-Anleihe

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zero, Zero Bond, Zero Coupon Bond; 1. Begriff: Endfällige Anleihe (Schuldverschreibung) ohne Zinscoupon, deren Verzinsung in der Differenz zwischen Ausgabe (bzw. Kaufpreis) und Einlösungsbetrag (bzw. Verkaufspreis), also dem Disagio (Diskont) liegt; laufende Zinszahlungen werden nicht geleistet. Die Laufzeiten liegen zwischen drei und 35 Jahren; Kündigungsmöglichkeiten stehen weder dem Emittenten noch dem Erwerber zu (kein Kündigungsrisiko). Zeros wurden erstmals 1981 in den USA und dann am Euromarkt emittiert. Zeros werden meist an der Börse notiert bzw. unter Banken gehandelt, sind also sehr fungibel. Die Höhe des Ausgabekurses und die künftige Kursentwicklung richten sich nach der jeweiligen Kapitalmarktrendite und nach der Laufzeit (je länger die Restlaufzeit, umso niedriger der Emissionskurs); die herrschenden Marktbedingungen und die Bonität des Schuldners können zu Abweichungen vom rechnerischen Kurs führen. Am Sekundärmarkt steigt der Kurs der Anleihe mit dem Näherrücken der Endfälligkeit laufend an, hängt jedoch auch von dem jeweils marktgerechten Zinssatz für Anleihen dieses Schuldners ab. Durch die z.T. sehr langen Laufzeiten und aufgrund des Zinseszinseffektes unterliegen die Zeros bei sich änderndem Marktzinsniveau erheblichen Kursschwankungen (Chancen und Risiken aufgrund der Hebelwirkung, mit kürzerer Restlaufzeit verringert sich diese). Wird der Ausgabepreis auf 100 Prozent festgesetzt und gelangt ein aufgezinster Endwert zur Auszahlung, so bezeichnet man diesen Typ einer Nullcoupon-Anleihe als Aufzinsungsanleihe (Capital Growth Bond).

    2. Risiko: Während der Laufzeit tragen die Anleger kein Wiederanlagerisiko: Die gängigen Formeln der Renditeermittlung setzen voraus, dass alle Couponerlöse während der Laufzeit der Anleihe zum errechneten Zins reinvestiert werden können. Für Zeros ist diese Wiederanlageprämisse (Wiederanlagegarantie zu den Ursprungskonditionen) erfüllt, denn Zins und Zinseszins werden mit Fälligkeit der Anleihe gezahlt. Anleger (insbesondere Kleinanleger) sind zudem von dem Problem und den Kosten, für ihre Zinserträge adäquate Anlagemöglichkeiten zu finden, befreit. Zeros sind rückrufsicher, da sie nicht vor Ende der Laufzeit vom Emittenten gekündigt werden können. Dadurch wird ein Reinvestitionsrisiko, welches z.B. bei vorzeitig vom Emittenten kündbaren Festzinsanleihen bei sinkendem Kapitalmarktzins besteht, ausgeschlossen. Ein Risiko liegt in der möglichen Zahlungsunfähigkeit des Emittenten, das mit längerer Laufzeit der Zeros größer wird; dieses Bonitätsrisiko wird durch die extreme Verschiebung der Zinszahlung verstärkt, falls nicht ein vorzeitiger Verkauf geplant ist. Das Währungsrisiko (Abwertung der ausländischen Währung) auszuschalten, ist für kürzere Laufzeiten u.U. kostspielig, für lange Laufzeiten am Markt nicht möglich. Es wird vergrößert durch die Endfälligkeit sämtlicher Zahlungen.

    3. Steuerliche Behandlung: Soweit die Steuern aus den Zinseinkünften erst bei Einlösung bzw. Verkauf der Anleihe anfallen, ergibt sich ein Steuerstundungseffekt oder sogar eine Steuerersparnis, wenn der Anleger zu diesem Zeitpunkt mit einem geringeren Steuersatz belastet wird. Die anfänglich vorhandenen steuerlichen Vorteile, die daraus resultieren, dass die Zinszahlungen bei Fälligkeit als (steuerfreie) Kapitalgewinne galten, sind jedoch in den einzelnen Ländern mehr oder weniger stark eingeschränkt bzw. abgebaut worden. Nach deutschem Einkommensteuerrecht gilt das Zuflussprinzip, wonach Erträge erst dann zu versteuern sind, wenn der Anleger darüber verfügen kann. Somit sind die Zinsen grundsätzlich erst am Ende der Laufzeit steuerpflichtig. Werden Nullcoupon-Anleihen während der Laufzeit veräußert, so ist der fiktive Zinsertrag anzusetzen, den das Papier aufgrund der Emissionsrendite vom Zeitpunkt des Erwerbs bis zum Verkauf erbringt. Durch Änderung des allgemeinen Zinsniveaus entstandene Kursgewinne bzw. -verluste werden eliminiert (es ist also denkbar, dass bei sinkenden Kursen Zinseinkünfte anfallen, wie umgekehrt Kurssteigerungen nur in geringem Umfang Zinsen enthalten können). Siehe zur Ermittlung des steuerpflichtigen Ertrags ausführlicher: Nullcoupon-Anleihe, Ermittlung des steuerpflichtigen Ertrags.

    4. Nachteile/Vorteile: Durch das Fehlen der laufenden Zinszahlungen ist das Inflationsrisiko bei Zeros im Vergleich zu Anleihen mit periodischen Zinszahlungen höher einzustufen (eine steigende Inflationsrate vermindert die realen Rückflüsse). Die Attraktivität für den Emittenten liegt darin, dass selbst bei bilanzieller Vorsorge keine Liquidität durch laufende Zinszahlungen abfließt, aber je nach Ausgestaltung der Steuergesetzgebung in den einzelnen Ländern i.Allg. die fiktiven Zinskosten für Steuerzwecke vom Einkommen abgezogen werden dürfen, so dass es zu Steuerstundungs- bzw. Steuervermeidungseffekten (was abhängig von der Gewinn-/Verlustsituation ist) kommen kann.

    Vgl. auch Deep Discount Bond.

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