Option auf den Euro-Bund-Future
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Euro-Bund-Future-Option; 1. Begriff: Die Option beinhaltet das Recht, einen Euro-Bund-Future innerhalb einer bestimmten Frist zu einem festgelegten Preis zu erwerben oder zu verkaufen (Option).
2. Konsequenz: Während der Future selbst beide Seiten zur Erfüllung verpflichtet, den Käufer zur Zahlung und den Verkäufer zur Lieferung, ist bei dieser Zinsoption der Erwerber nicht zur Erfüllung des zugrunde liegenden Geschäftes verpflichtet. Haben sich die langfristigen Zinsen konträr zu seinen Erwartungen entwickelt, kann er die Option verfallen lassen oder sie zum restlichen Zeitwert am Markt wieder verkaufen. Im Unterschied zum Euro-Bund-Future kann sich ein Marktteilnehmer somit gegen Zinsrisiken absichern, ohne auf das Gewinnpotenzial bei einer für ihn günstig verlaufenden Zinsentwicklung verzichten zu müssen (siehe auch Hedging mit Zinsfutures). Eine Optionsausübung resultiert jedoch in der Eröffnung einer Futures-Position und der Übernahme aller mit einer solchen Position verbundenen Verpflichtungen (Option auf Futures).
3. Ausgestaltung: An der Terminbörse Eurex stehen die Optionskontrakte für jeden Future-Kontraktmonat zur Verfügung. Die Bund-Future-Kontraktmonate sind März, Juni, September und Dezember. Es werden Optionen für die jeweils nächsten drei aufeinander folgenden Future-Liefermonate gehandelt. Erfüllungstag ist der Börsentag nach dem Ausübungstag. Der letzte Handelstag der Euro-Bund-Future-Option liegt sechs Börsentage vor dem ersten Kalendertag im Liefermonat des Bund-Futures.
Siehe für weitere Informationen www.eurexchange.com.