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Zinsoption

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Zinsoptionen beinhalten für den Inhaber das Recht, aber nicht die Verpflichtung, einen bestimmten Zinstitel zu einem vereinbarten Preis (Basispreis) bis zu einem festgelegten Fälligkeitstag zu kaufen (Call) bzw. zu verkaufen (Put). Als Äquivalent für das Wahlrecht hat der Optionsinhaber an den Stillhalter eine Prämie (Optionspreis) zu zahlen. Calls und Puts sind während ihrer Laufzeit handelbar.

    2. Märkte: Zinsoptionen gibt es auf zwei Märkten: börsenmäßig gehandelte Zinsoptionen und Zinsoptionen im Bankenmarkt (Over-the-Counter-Optionen). Börsenmäßig gehandelte Zinsoptionen sind standardisiert, d.h. sie lauten über ein vereinbartes Vielfaches des Standardbetrags des jeweiligen Zinstitels und sind mit Standardfälligkeiten versehen. Gehandelt werden sie v.a. in den USA (z.B. an der Chicago Board Options Exchange). OTC-Optionen können in allen Einzelheiten zwischen Bank und Kunde individuell vereinbart werden.

    3. Motive: Mit dem Abschluss von Zinsoptionen können spekulative Positionen oder Hedge-Positionen (durch Übernahme einer entgegengesetzten Position) aufgebaut werden. Ein Spekulant, der z.B. einen Zinsanstieg erwartet, kauft einen Put. Kommt es zu dem erwarteten Zinsanstieg (= Kursrückgang am Kassamarkt), übt er seine Option aus und deckt das verkaufte Papier am Kassamarkt billiger ein. Handelt es sich um eine börsenmäßig notierte Option, kann er seinen Gewinn auch dadurch realisieren, dass er einen Put in dem gleichen Papier und der gleichen Fälligkeit zum aktuellen Kurs verkauft. Das Clearing House der betreffenden Börse rechnet dann die beiden Optionen gegeneinander auf und zahlt den Differenzbetrag aus. Eine Hedging-Operation liegt z.B. vor, wenn sich ein im Wohnungsbau engagiertes Unternehmen dagegen absichern will, dass bis zur Fertigstellung eines Bauvorhabens die Zinsen steigen und dadurch der Verkaufspreis des Gebäudes zurückgeht. Der Hedger würde in diesem Fall einen Put erwerben. Kommt es zum Zinsanstieg, übt er sie aus und holt damit einen Teil oder den Gesamtbetrag der Wertminderung des Gebäudes wieder herein.

    4. Ausgestaltung: Eine Zinsoption hat als Basiswert einzelne Obligationen oder Anleihen (Bundeswertpapiere), einen Rentenindex (z.B. REX), einen Korb mehrerer Anleihen (z.B. Bundesanleihen mit Restlaufzeit zwischen sieben und zehn Jahren), Zinssätze (z.B. EURIBOR), die Differenz zwischen inländischen und ausländischen Zinssätzen (z.B. Yield-Spread-Option zwischen zehnjährigen französischen und deutschen Staatsanleihen) oder Zinsfutures.

    Vgl. auch Embedded Option, Zinskorb-Optionsschein.

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