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Revision von Euro-Münzen vom 12.11.2018 - 20:21

Euro-Münzen

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    1. Allgemein: Münzen, die auf die einheitliche europäische Währung Euro und deren Untereinheit Cent lauten (100 Cent entsprechen einem Euro). Diese Geldzeichen sind seit 1.1.2002 gesetzliche Zahlungsmittel in den Mitgliedstaaten des Eurosystems. Zur Ausgabe berechtigt sind all' die Mitgliedsländer der Europäischen Union (EU), die an der Endstufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmen (Eurosystem, Art. 282 I 2 AEUV). Der Umfang der Ausgabe steht unter einem Genehmigungsvorbehalt der Europäischen Zentralbank (Art. 128 II AEUV).

    2. Stückelung und technische Merkmale der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen hat der Rat der EU in der Verordnung Nr. 975/98 festgelegt. Die Nennwerte betragen 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cent sowie 1 und 2 Euro. Auf den Vorderseiten der Münzen erscheinen verschiedene stilisierte Landkarten. Sie symbolisieren die Europäische Union als Teil der Welt (1, 2, 5 Cent), den Zusammenschluss der europäischen Nationen (10, 20, 50 Cent) sowie den Verzicht auf Grenzen (1, 2 Euro). Die Rückseiten zeigen nationale Motive. Auf den deutschen Euro-Münzen sind Eichenlaub (1, 2, 5 Cent), das Brandenburger Tor (10, 20, 50 Cent) und der Bundesadler (1, 2 Euro) zu sehen.

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