Münzen
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geprägte Metallstücke, die im Unterschied zu Medaillen regelmäßig als Geld (Geldzeichen) verwendet werden. Stoffliche Grundlage waren bis in das 20. Jahrhundert die Edelmetalle Gold und Silber (Goldwährung), deren Nennwert dem Marktwert der Münzen entsprechen sollte. Vom Gewicht, dem ursprünglichen Maßstab, zeugen noch heute die Namen einiger Währungen (z.B. Pfund). Münzen waren vor den Banknoten die ersten gesetzlichen Zahlungsmittel. Auch heute gilt für Scheidemünzen ein beschränkter Annahmezwang. EU-Währungsrecht (Euro-Münzen; Art. 128 AEUV) und deutsches Münzgesetz schreiben unterwertige Prägungen zwar nicht ausdrücklich vor; aus wirtschaftlichen Gründen ist ihr Metallwert aber niedriger als der Nennwert. Daher werden als Münzmetalle nur noch Kupfer, Nickel und Zink (zu Legierungen) benutzt. Münzen können auch als Gedenkmünzen oder Sammlermünzen ausgegeben werden.
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Interne Verweise
Münzen
- 1-DM-Goldmünze
- Bank deutscher Länder (BdL)
- Bargeld
- Deutsche Bundesbank, Funktionen
- Euro-Münzen
- Europäische Zentralbank (EZB)
- Gedenkmünzen
- Geld
- Geld- und Wertzeichenfälschung
- Geldmenge
- Geldmengenbegriffe
- Geldsortenschuld
- Geldzeichen
- gutgläubiger Erwerb von beweglichen Sachen
- Hinterlegung
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- Notenausgabemonopol
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- Währungsreform
- Zentralbanksystem in Deutschland