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Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    wichtigster Teil der (früheren) Europäischen Gemeinschaften. Durch den Vertrag von Maastricht über die "alte" Europäische Union (1993) wurde die EWG in Europäische Gemeinschaft (EG) umbenannt. Die Organe der EWG stimmten mit denen der Europäischen Union überein.

    Wichtigste Aufgabe der EWG war die Realisierung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion mit dem Europäischen Binnenmarkt, dem Euro und dem Europäischen Wettbewerbsrecht als Kernelementen.

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