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Gebietsansässiger
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bis 2013 i.S. des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) (§ 4 I Nr. 5 AWG a.F.) Bezeichnung für natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland/im Inland („Wirtschaftsgebiet”), juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Sitz oder Ort der Leitung im Inland sowie Zweigniederlassungen und Betriebsstätten von Gebietsfremden, wenn sich deren Leitung, Verwaltung und Buchführung im Inland befinden. Ersetzt (ohne inhaltliche Änderung) durch Inländer (§ 2 XV AWG n.F.).
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