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Revision von Geldwäsche-Richtlinie vom 04.03.2020 - 12:48

Geldwäsche-Richtlinie

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Geldwäsche-Richtlinie bezeichnet einen durch das Geldwäschegesetz (GwG) in deutsches Recht umgesetzten EG-Rechtsakt von 1991 (Richtlinie 91/308/EWG), dem im Jahr 2001 die zweite Geldwäsche-Richtlinie (2001/97/EG) mit einer Ausweitung des Verbots der Geldwäsche folgte.
    Die dritte Geldwäsche-Richtlinie vom 26.10.2005 (2005/60/EG) und eine zu dieser Richtlinie erlassene Durchführungsrichtlinie vom 1.8.2006 (2006/70/EG) wurden durch das Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz (GwBekErgG) vom 13.8.2008 (BGBl. I S. 1690) in deutsches Recht umgesetzt. Das GwBekErgG löste das bisherige Geldwäschegesetz durch ein neues Gesetz ab und brachte u.a. eine Ausdifferenzierung der geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten nach Maßgabe des Grundsatzes der Risikoorientierung, eine Verschärfung der Identifizierungspflichten hinsichtlich des wirtschaftlich Berechtigten, verstärkte Sorgfaltspflichten in Bezug auf politisch exponierte Personen aus ausländischen Staaten und eine Ausweitung der zur Geldwäschebekämpfung bereits bestehenden Instrumente auf die Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung.
    Durch die vierte Geldwäsche-Richtlinie vom 20.5.2015 (2015/849) wurden die dritte Geldwäsche-Richtlinie (2005/60/EG) sowie die dazugehörige Durchführungsrichtlinie (2006/70/EG) mit Wirkung vom 26.6.2017 aufgehoben und die europäischen Geldwäscheregeln an die im Jahr 2012 überarbeiteten Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) angepasst. Wesentliche Änderungen durch die vierte Geldwäsche-Richtlinie betrafen eine Stärkung des risikobasierten Ansatzes, die Einrichtung eines elektronischen Transparenzregisters der wirtschaftlich Berechtigten sowie eine Harmonisierung der Bußgeldbewehrung von Verstößen gegen geldwäscherechtliche Pflichten. Die Umsetzung der vierten Geldwäsche-Richtlinie in deutsches Recht erfolgte durch das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen vom 23.6.2017 (BGBl. I S. 1822).

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