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Financial Action Task Force (FATF)

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die FATF ist ein bei der OECD 1989 eingerichtetes internationales Gremium, dem derzeit weltweit 35 Mitgliedsländer und zwei internationale Organisationen (die Europäische Kommission und der Golf-Kooperationsrat) angehören. Aufgabe der FATF ist es, auf nationaler und internationaler Ebene Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche zu entwickeln bzw. zu fördern. 1990 beschloss die FATF ein Programm mit 40 Empfehlungen als Mindeststandards zur Geldwäschebekämpfung, die 1996 überarbeitet und 2001 um acht Sonderempfehlungen zur Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung ergänzt wurden. 2003 erfolgte eine weitere Überarbeitung der Empfehlungen, 2004 die Ergänzung einer neunten Sonderempfehlung. Im Februar 2012 wurde eine überarbeitete Fassung der Empfehlungen verabschiedet, in der eine weitere Verstärkung der Anforderungen, insbesondere in Bezug auf die Finanzierung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, erfolgte und in der die neun Sonderempfehlungen zur Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung in die 40 Empfehlungen integriert wurden. Die Empfehlungen sind zwar nicht rechtlich, aber politisch verbindlich. Die FATF veröffentlicht dreimal jährlich eine Stellungnahme, in der Länder aufgeführt werden, die Defizite bei der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung aufweisen und für die daher eine verstärkte Risikoüberwachung bzw. Gegenmaßnahmen der FATF-Mitglieder notwendig sind; ebenfalls dreimal im Jahr veröffentlicht die FATF, welche Fortschritte die Länder erzielt haben, die auch Defizite bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, die aber bereits Verbesserungen über einen gemeinsam mit der FATF entwickelten Aktionsplan anstreben.

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    Mindmap "Financial Action Task Force (FATF)"

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