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Revision von Gemeinschaftssteuern vom 20.11.2018 - 12:10

Gemeinschaftssteuern

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    Steuern (des Bundes), bei denen die Erträge nach Art. 106 III GG Bund und Ländern gemeinsam zustehen (Steuerarten); Gegensatz hierzu sind reine Bundessteuern (z.B. Zölle, Kfz-Steuer) oder Ländersteuern (z.B. Erbschaftsteuer). Beispiele für Gemeinschaftsteuern sind Einkommen- (ESt) und Körperschaftsteuer (KSt) sowie Umsatzsteuer (USt)

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