Gemeinschaftssteuern
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Steuern (des Bundes), bei denen die Erträge nach Art. 106 III GG Bund und Ländern gemeinsam zustehen (Steuerarten); Gegensatz hierzu sind reine Bundessteuern (z.B. Zölle, Kfz-Steuer) oder Ländersteuern (z.B. Erbschaftsteuer). Beispiele für Gemeinschaftsteuern sind Einkommen- (ESt) und Körperschaftsteuer (KSt) sowie Umsatzsteuer (USt).
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