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Revision von Gerichtsstand vom 12.11.2018 - 18:26
Gerichtsstand
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Ort, der insbesondere die örtliche Zuständigkeit des (erstinstanzlichen) Gerichts für die Entscheidung über Ansprüche bzw. Klagen gegen natürliche Personen, juristische Personen oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen festlegt (§ 12 ZPO).
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