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Revision von Gesamthandseigentum vom 12.11.2018 - 18:26
Gesamthandseigentum
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Eigentum an einer Sache, die zum Vermögen einer Gesamthandsgemeinschaft gehört (Gesamthandsvermögen).
Gegensatz: Miteigentum nach Bruchteilen.
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