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Revision von Geschäftsführung vom 18.01.2018 - 15:31
Geschäftsführung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
auf die Verfolgung des Gesellschaftszwecks gerichtete Tätigkeit der Gesellschafter einer Personengesellschaft oder des gesetzlichen Vertreters einer juristischen Person, die in tatsächlichem Handeln und in der Vornahme von Rechtsgeschäften bestehen kann.
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