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Haircut
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1. Prozentualer Abschlag auf die Werte von Vermögensgegenständen, die als Kreditsicherheiten dienen. Da sich der Wert von Vermögensgegenständen verschlechtern kann, könnte der Erlös bei der Verwertung von Sicherheiten niedriger ausfallen als der ursprüngliche Marktwert. Deshalb werden Abschläge vorgenommen, um durch einen Risikopuffer für Wertverluste den Rückzahlungsanspruch eines Kredits vollständig abzusichern. Darüber hinaus hat das kreditgebende Finanzinstitut die Möglichkeit, bei einem Wertverfall der Kreditsicherheiten unter eine vorher vereinbarte Grenze den Kredit fällig zu stellen oder zusätzliche Sicherheiten zu verlangen (Nachschussverpflichtungen — Remarginings).
2. Abschlag bzw. Gewichtungssatz für die Ermittlung von Risikoaktiva. Im Bankaufsichtsrecht ist für die Ermittlung der Eigenmittelanforderung das Risiko von Kreditpositionen zu berechnen (gemäß Art. 107 CRR). Sicherheiten reduzieren das Kreditrisiko und wirken sich entsprechend auf das Risikogewicht aus. Auch hier wird der Wert je nach Art der Sicherheiten um einen Haircut gekürzt. Der gewichtete Risikobetrag, der mit Eigenmittel zu unterlegen ist, ergibt sich aus dem jeweiligen Positionswert x Gewichtungssatz (gemäß CRR, insbesondere Teil 3 - Titel II: Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko).
Darüber hinaus müssen alle Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute Liquiditätsanforderungen erfüllen und einen Liquiditätspuffer nachweisen. Im Rahmen der Berechnung der Kennzahl „Liquidity Coverage Ratio“ werden die liquiden Aktiva je nach Einstufung mit einem Haircut versehen (gemäß Teil 6 CRR).
3. Prozentualer Abschlag auf eine Forderung, auf den der Gläubiger (freiwillig) verzichtet, um die Insolvenz des Schuldners zu verhindern (Schuldenschnitt). Er gilt für Privatpersonen und für Unternehmen, aber auch für Staaten, die ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Mit einem Schuldenschnitt wird zwar ein Teil der Schulden erlassen, aber im Unterschied zur Insolvenz bekommt der Gläubiger zumindest den anderen Teil seiner Forderungen zurück. Da aber die Gläubiger den erlassenen Teil selbst übernehmen müssen, kann es dazu führen, dass die Gläubiger selbst an Bonität verlieren oder gar in eine Schieflage geraten. Ein Schuldenschnitt für hoch verschuldete Staaten spielt im Rahmen der europäischen Finanzmarktkrise eine große Rolle. So wurde beispielsweise Griechenland von privaten Gläubigern (Banken, Versicherungen) Schulden erlassen (2012).
4. Auch im Eurosystem sind für Kreditgeschäfte ausreichende Sicherheiten zu stellen (gemäß Art. 18.1 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken). Dabei müssen die Sicherheiten bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum einen wird von der Europäischen Zentralbank festgelegt, welche Sicherheiten in diesem Sinne notenbankfähig sind (List of eligible marketable assets) und zum anderen welche Bewertungsabschläge - Haircuts - vorzunehmen sind (Guideline on the valuation haircuts).
Die Höhe der Bewertungsabschläge wird beeinflusst von der Art der Sicherheit, Restlaufzeit, Verzinsung und Bonitätsstufe. Die Sicherheiten werden zunächst in Haircutkategorien eingestuft (I - V). Danach werden je nach Bonitätsstufe, Restlaufzeit und Verzinsung Abschläge vorgegeben.
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