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Hedging mit Forward Rate Agreements
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1. Allgemein: Forward Rate Agreements (FRAs) können im Rahmen des Zinsmanagements zur Absicherung bereits vorhandener oder geplanter Zinspositionen verwendet werden. Zinsmanagement mit Forward Rate Agreements kann sich sowohl auf bestimmte Zinsinstrumente (Micro Hedge) als auch auf mehrere Zinsinstrumente (Macro Hedge) beziehen. Mit dem Abschluss eines FRA können bestehende oder geplante Kapitalanlagen (Aktivseite) oder Kreditaufnahmen (Passivseite) gegen variable Zinsrisiken abgesichert werden. Mit dem Abschluss eines FRA sichert sich der Käufer einen Festzinssatz für eine variable Finanzierung (z.B. Floater) bzw. der Verkäufer einen Festsatz für eine variable Geldanlage. Ziel der Hedgingstrategie ist es, höhere Finanzierungskosten durch zwischenzeitliche Zinssteigerungen bzw. geringere Anlageerträge aus zwischenzeitlichen Zinssenkungen zu vermeiden.
2. Strategien auf der Aktivseite: FRAs sind auf der Aktivseite zur Absicherung variabel verzinslicher Zinsinstrumente geeignet. Erwartet beispielsweise ein Anleger fallende Zinsen, so kann er mit dem Abschluss eines FRA die Zinspositionen (z.B. Floater) gegen fallende Zinsen absichern. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um bereits bestehende oder geplante variable Zinsinstrumente handelt. Durch den Verkauf eines FRA in Verbindung mit dem variablen Zinsinstrument kann der FRA-Satz als Festsatz für die variable Zinsanlage gesichert werden. Bei einer normalen Zinsstrukturkurve liegt der FRA-Satz über den aktuellen Sätzen. Mit dem Verkauf von FRAs kann sich der Anleger einen höheren Zinssatz für das variable Zinsinstrument sichern, auch wenn er erwartet, dass keine Zinsbewegung stattfindet.
3. Strategien auf der Passivseite: Ähnlich wie auf der Aktivseite können FRAs auch auf der Passivseite zur Absicherung gegen Zinsänderungen dienen. Durch den Kauf eines FRA kann eine bestehende oder geplante Kreditaufnahme gegen das Risiko steigender variabler Zinsen abgesichert werden. Ziel dieser Strategie ist es, die Refinanzierungskosten über den FRA-Satz festzuschreiben und damit aus der variabel verzinslichen Verbindlichkeit eine synthetische Festsatzverbindlichkeit herzustellen.
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