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Inkassovertrag
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Das Original: Gabler Banklexikon
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Geschäftsbesorgungsvertrag, der den Einzug von Forderungen (Inkasso), insbesondere von Schecks (Scheckinkasso), Lastschriften (Lastschriftinkasso), Wechseln (Wechselinkasso), Zins- und Dividendenscheinen, fälligen Schuldverschreibungen und Dokumenten (Dokumenteninkasso) zum Gegenstand hat. Mit dem Inkassovertrag ermächtigt der Kunde das Kreditinstitut, die Forderungen bzw. das Recht im eigenen Namen geltend zu machen (Einziehungsermächtigung).
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